AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Byte-EDV

Stand: August 2026

### 1. Geltungsbereich, Vertragsschluss, Bindungsfrist
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB für alle – auch zukünftigen – Lieferungen, Leistungen und Rechtsgeschäfte der Bytes-EDV. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprochen haben.

2. Der Käufer ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist in Textform (Schriftform oder E-Mail) bestätigt haben oder die Lieferung ausgeführt ist.

3. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Vertragsabschlüsse sowie sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusicherungen von Mitarbeitern oder Vertretern, werden erst durch unsere Bestätigung in Textform verbindlich. Abbildungen, Beschreibungen und Angaben in Katalogen, Prospekten oder auf unserer Website sind unverbindlich; Änderungen in Ausführung, Technik und Material bleiben vorbehalten, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.

4. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- oder Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Bei einem Kalkulationsirrtum sind wir berechtigt, die genannten Preise zu berichtigen. Der Besteller ist in diesem Fall berechtigt, binnen einer Woche nach unserer Mitteilung durch Erklärung in Textform vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Montage- bzw. Installationskosten werden gesondert gemäß Einzelvertrag vereinbart.

6. Ist eine Finanzierung des Kaufpreises durch Dritte vorgesehen, sind wir berechtigt, vor Bestellung der Ware einen geeigneten Nachweis über die Finanzierungssicherstellung zu verlangen.

### 2. Mengen und Maßangaben
Sämtliche Mengen, Maße und technischen Angaben in Bestellungen des Käufers basieren auf dessen Angaben oder denen seines Bevollmächtigten, es sei denn, das Aufmaß oder die technische Aufnahme wird durch uns oder einen von uns beauftragten Dritten vorgenommen. Stellen sich nachträglich Abweichungen heraus, gehen dadurch bedingte Mehrkosten zu Lasten des Käufers, es sei denn, die Abweichungen beruhen auf einem von uns zu vertretenden unrichtigen Aufmaß. Das gleiche gilt für Mehrkosten bei Installation oder Montage, die auf Umständen beruhen, die wir nicht zu vertreten haben. Im Zuge der Endmontage notwendigerweise anfallende Zusatzteile werden gesondert berechnet.

### 3. Preise
1. An die vereinbarten Preise sind wir 4 Monate ab Vertragsschluss gebunden. Danach behalten wir uns das Recht vor, die Preise angemessen anzupassen, wenn nach Vertragsschluss Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten, insbesondere durch Tarifabschlüsse, Materialpreissteigerungen oder geänderte Beschaffungskosten. Preissenkungen und Preiserhöhungen werden gleichermaßen berücksichtigt. Die Anpassung werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen.

2. Für Aufträge unter 50,– Euro (netto) berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 8,50 Euro zuzüglich anteiliger Porto-, Verpackungs- und Versandkosten, mindestens jedoch 7,90 Euro bei einem Warenwert unter 160,– Euro. Für besondere Versandarten (Express, Sperrgut o. Ä.) werden gesonderte Kosten berechnet. Nachlieferungen werden in der Regel spesenfrei ausgeführt, nicht jedoch Lieferungen von Artikeln, die wir gesondert beschaffen müssen. Bei Großgebinden oder Lieferungen über 20 kg können die Versandkosten in Rechnung gestellt werden.

3. Auswahlsendungen sind innerhalb von zehn Tagen abzurechnen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Berechnung. Verlust oder Beschädigung von Auswahlen gehen zu Lasten des Bestellers.

4. Eine Warenrücknahme kommt nur in Betracht, wenn wir im Einzelfall ausdrücklich zustimmen, die Ware in Originalverpackung innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung zurückgegeben wird und der Käufer eine angemessene Bearbeitungsgebühr von 5 % des Warenwerts (mindestens 10,– Euro, höchstens 25,– Euro) zahlt. Ausgeschlossen von der Rücknahme sind gebrauchte, beschriftete, geöffnete, beschädigte oder nicht mehr im Programm geführte Artikel sowie Sonderbeschaffungen.

### 4. Zahlungen und Verrechnung
1. Soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist, ist die Zahlung sofort nach Lieferung bzw. nach Anzeige der Versandbereitschaft ohne Abzug fällig. Bei Aufträgen über 5.000,– Euro (netto) hat der Käufer, soweit nichts anderes vereinbart ist, Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen. Ohne Zahlung des vereinbarten Preises sind wir nur dann zur Auslieferung verpflichtet, wenn uns der Käufer geeignete Unterlagen vorlegt, aus denen sich die Finanzierung und Bezahlung des Liefergegenstandes ergibt.

2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Käufer ist berechtigt, nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3. Ab der ersten Mahnung sind wir berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 15,– Euro pro Mahnung zu verlangen.

4. Wird nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers erkennbar, durch die unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet ist, können wir bei bestehender Vorleistungspflicht unsere Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit geleistet ist. Ist der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Frist weder zur Zug-um-Zug-Erfüllung noch zur Sicherheitsleistung bereit, steht uns das Rücktrittsrecht zu.

5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nur zulässig, soweit diese von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Rechnungen werden ausschließlich per E-Mail versandt und sind sofort fällig, soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist.

8. Der Käufer kann uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

### 5. Lieferfristen und -termine
1. Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, sie wurden von uns ausdrücklich und in Textform als verbindlich bestätigt. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage etwa erforderlicher Genehmigungen oder Unterlagen. Vom Käufer verlangte Änderungen unterbrechen und verlängern die Lieferfrist entsprechend.

2. Unvorhergesehene Ereignisse, höhere Gewalt sowie unverschuldete Nichtbelieferung durch unsere Vorlieferanten berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

3. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können vom Käufer nicht zurückgewiesen werden, soweit sie für ihn zumutbar sind.

4. Geraten wir in Verzug, ist der Käufer berechtigt, uns in Textform eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird der Liefergegenstand auch innerhalb der Nachfrist nicht zum Versand gebracht, kann der Käufer für die noch nicht abgesandten Teile vom Vertrag zurücktreten. Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen für den Käufer ohne Interesse sind, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt. Bei von uns zu vertretender Verzögerung ersetzen wir den nachweislich entstandenen Schaden, höchstens jedoch 5 % des Warenwerts der verspäteten oder unterbliebenen Lieferung. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

### 6. Abnahme
1. Verweigert der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Abnahme oder erklärt er ausdrücklich, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Als Schadensersatz können pauschal 20 % der Auftragssumme gefordert werden. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei außergewöhnlich hohem Schaden bleibt die Geltendmachung des tatsächlichen Schadens vorbehalten.

2. Abrufaufträge sind innerhalb von 12 Monaten abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, bei eingetretenen Preissteigerungen eine Nachbelastung vorzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten.

### 7. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Wahl des Versandweges und -mittels bleibt uns überlassen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

### 8. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Die Rücknahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich. Nach Rücknahme sind wir zur Verwertung befugt; der Verwertungserlös wird abzüglich angemessener Kosten auf die Verbindlichkeiten des Käufers angerechnet.

3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich in Textform zu benachrichtigen. Soweit der Dritte die Kosten einer Klage nach § 771 ZPO nicht erstattet, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.

### 9. Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung
1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt mit der gebotenen Sorgfalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform zu rügen. Später auftretende Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).

2. Bei einem von uns zu vertretenden Mangel sind wir nach Wahl des Käufers zur Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Neulieferung) verpflichtet. Das Wahlrecht des Käufers geht nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Ausübung auf uns über.

3. Für gebrauchte Gegenstände wird keine Gewährleistung übernommen, soweit gesetzlich zulässig. Schäden durch unsachgemäße Behandlung, normalen Verschleiß oder Eingriffe Dritter unterliegen nicht unserer Gewährleistung.

4. Werden ohne unsere Zustimmung Eingriffe in die gelieferten Produkte vorgenommen (Instandsetzungen, Anbau fremder Teile etc.), leisten wir nur Gewähr, wenn der Käufer nachweist, dass der Eingriff den Mangel nicht verursacht hat.

5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie verweigert oder ist sie dem Käufer unzumutbar, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

6. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung und auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

7. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

8. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang.

### 10. Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

2. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz, soweit nichts anderes vereinbart ist.

3. Gerichtsstand ist – soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

5. Datenschutz: Die zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten werden unter Beachtung der DSGVO und des BDSG verarbeitet. Nähere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung. Wir behalten uns vor, Daten zum Zwecke der Kreditprüfung an Auskunfteien zu übermitteln, soweit gesetzlich zulässig.

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**Byte-EDV**  
Stand: August 2026

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